AGB für die Durchführung von Veranstaltungen

3D Bogenparcours

Wir wollen das alle viel Spaß beim Bogenschießen auf einem sichern, gepflegten und abwechslungsreichen Parcours haben. Helfen Sie uns dabei!

Der 3d Bogenparcours dient zu Erholungs- und Trainingszwecken für Traditionelle Bogenschützen / Familien und ist in den Bereichen Sicherheit an Satzung und Sportordnung des Deutschen Feldbogen Sportverbandes e.V. (DFBV) angelehnt.

Die folgenden AGB regeln die vertragsrechtlichen Beziehungen zwischen der Firma Outdoor Usedom, Inh.: Stefanie Baum und dem Kunden. Mit dem Ausführen einer Buchung auf der Online-Präsenz von Team-Survival bestätigt der Kunde die Anerkennung dieser AGB.

1. Geltung

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen sind gültig für sämtliche Dienstleistungen ab dem Zeitpunkt der Buchung durch den Kunden. Die Dauer der Geschäftsbedingungen ist unbegrenzt. Änderungen dieser AGB werden dem Kunden mindestens 30 Tage vor Inkrafttreten schriftlich mitgeteilt. Widerspricht der Kunde diesen Änderungen nicht innerhalb einer Frist von 14 Tagen, gelten die Änderungen als akzeptiert.

2. Vertragsabschluss

Der Vertrag kommt zustande mit:

Outdoor Usedom
Neuhofer Straße 53
17424 Seebad Heringsdorf
Mobil: +49 (0151) 29 11 47 37
E-Mai: outdoor@usedom.de
www.outdoor-usedom.de
Ust. ID-Nr.:

im folgenden Outdoor Usedom oder Veranstalter genannt.

Buchungen können auf der Online-Präsenz von Outdoor Usedom getätigt werden. Der Vertrag gilt spätestens mit der Übersendung einer Buchungsbestätigung von Outdoor Usedom online oder schriftlich als geschlossen.

Änderungen, Ergänzungen und Streichungen von Vertragsbestandteilen sowie von ganzen Verträgen sind nur dann gültig, wenn sie in der Schriftform sind und von beiden Seiten rechtskräftig gezeichnet sind. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

Es gilt deutsches Recht. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, wenn nicht schriftlich anders vereinbart, der Sitz von Outdoor Usedom. Der Kunde versichert, dass er mindestens 18 Jahre alt, voll geschäftsfähig und für den Vertragsabschluss berechtigt ist.

3. Haftung und Haftungsausschluss

1. Vor Nutzung des Parcours ist jeder Besucher verpflichtet sich in das Anmeldebuch einzutragen und die Nutzungsgebühr zu entrichten. Mit der Eintragung erkennt jeder Besucher die Nutzungsbedingungen an.

2. Die Bestätigung der Bezahlung ist während der Nutzung des 3D-Parcours mitzuführen und ggf. bei Aufforderung des Personales zu Zeigen.

3. Jeder Besucher muss über eine private Haftpflichtversicherung verfügen und haftet uneingeschränkt für seinen Schuss selbst. Alle Besucher verpflichten sich, nur dann zu schießen, wenn sie sich von freier Schussbahn vor und hinter dem Ziel überzeugt haben.

4. Die Benutzung des Parcours erfolgt auf eigene Gefahr und Risiko. Die Benutzer tragen die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihnen verursachten Schäden. Mit der Benutzung des Parcours erklärt jeder Schütze den Verzicht auf Ansprüche aller Art bei Sach- und Personenschäden, insbesondere gegenüber dem Grundbesitzer sowie den Kursleitern.

5. Minderjährigen ist die Nutzung des Parcours nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten oder Bevollmächtigten gestattet. Der Erziehungsberechtigte oder Bevollmächtigte haftet für den Minderjährigen.

6. Jeder Besucher betritt das Gelände auf eigene Gefahr. Wege und Pfade sind nicht abgesichert. Festes Schuhwerk ist daher auf dem Parcours erforderlich! Für Verletzungen und Schäden an Personen oder Gegenständen übernimmt der Grundstückseigentümer keine Haftung.

7. Besondere Vorsicht und Rücksichtnahme ist gegenüber allen Personen, die sich auf dem Parcoursgelände befinden, geboten.

8. Der Parcours ist entlang der Ausschilderung zu absolvieren um Kreuzungen der Laufwege zu vermeiden. Geschossen wird ausschließlich vom Abschusspunkt aus der dafür vorgesehenen Richtung auf die dafür vorgesehen Ziele.

9. Der 3D-Parcours muss ausschließlich in der auf dem Lageplan vorgeschriebenen Richtung begangen werden. Auf dem 3D-Parcours sind die Wege durch Richtungspfeile gekennzeichnet. Ein Gehen auf nicht ausgewiesenen Wegen oder Pfade ist nicht erlaubt. Ebenso sind Abkürzungen nicht erlaubt.

10. Bitte beachten Sie, dass Camouflage – z. B.: Jagd- oder Tarnkleidungen – auf dem 3D-Parcours nicht erlaubt sind!

11. Die Veränderung des Parcours oder dessen Einrichtung (z.B. Verstellen von Scheiben, 3d Figuren oder Markierungen) ist verboten. Evtl. Schäden an der Parcours Einrichtung bitte umgehend dem Parcoursbetreiber melden.

12. Nicht Zugelassene Bögen und Pfeilmaterial: Alle Arten von Compoundbögen sowie alle Arten von Armbrüsten sind Nicht gestattet. Des weiteren sind Pfeile mit Jagdspitzen, Spitzen mit Schneidewirkung sowie Spitzen mit Geräuschentwicklung (z.B. Heulspitzen) untersagt. Generelle Einschränkung für Bögen: max.70# lbs.

13. Cloud- oder Weitschüsse sind auf dem gesamten Parcoursareal absolute verboten!

14. Jedes Ziel wird mit maximal 3 Pfeilen beschossen. Der Bogen mit aufgelegtem Pfeil darf nur in Richtung des Ziels ausgezogen werden. Der Spannvorgang darf nicht über der Zieloberkante erfolgen, damit der Pfeil mit Sicherheit nicht über den Pfeilfang fliegen kann.

15. Beim herausziehen der Pfeile ist ein eindeutiges Zeichen am Abschusspflock(Bogen) zu belassen um Nachfolgende Besucher zu warnen.

16. Fundpfeile sind weiterhin Eigentum des Schützen, der den Pfeil selbst mitgebracht und verloren hat. Das unrechtmäßige Aneignen von Fremden Pfeilen stellt Diebstahl dar!

17. Beim herausziehen der Pfeile ist das getroffene Ziel mit einer Hand zu fixieren um Schäden zu vermeiden.

18. Der Genuss von Alkohol und Drogen vor und während des Schießens ist untersagt.

19. Das Rauchen – auch mit der E-Zigarette – ist nur in den gestatteten und markierten Raucherbereichen erlaubt. Gegebenenfalls hält sich der Parcoursbetreiber bei erhöhter Waldbrandgefahr ein Rauchverbot vor. Hunde bleiben an der Leine! Müll in jeglicher Form, bitte mit zurück nehmen und nicht auf dem Parcours zurücklassen. Müll bitte in die dafür vorgesehenen Tonnen entsorgen.

20. Es ist absolut verboten auf lebende Tiere zu schießen. Zuwiderhandlung wird ausnahmslos strafrechtlich verfolgt.

4. Rücktritt des Veranstalters

Bei Ausfall eines Kurses durch Krankheit des Kursleiters, bei zu geringer Teilnehmerzahl sowie vom Veranstalter nicht zu vertretenden Ausfällen durch höhere Gewalt (wie Sturm, Gewitter o.ä.), besteht kein Anspruch auf die Durchführung des Kurses. Der Veranstalter ist in diesen Fällen nicht zum Ersatz von entstehenden und entstandenen Unkosten wie z.B. Reise- und Übernachtungskosten oder Arbeitsausfall verpflichtet. Bereits bezahlte Teilnahmegebühren werden zu 100 % zurückerstattet.

5. Verschiebung & Rücktritt des Kunden

Für Verschiebung von Terminen seitens des Kunden gilt für alle Einzel- oder Gruppenbuchungen:
Ein gebuchter Termin für alle Programme kann bis 5 Tage vor Beginn ohne Angabe von Gründen auf einen anderen festen Termin umgelegt werden.
Für eine Verschiebung weniger als 48 Stunden vor dem Termin besteht kein Anspruch des Kunden. In besonderen Härtefällen erfolgt in einzelnen Fällen eine Umbuchung. Entscheidend ist, ob ein wichtiger Grund vorliegt.
Ein wichtiger Grund kann z.B. Attestierte Krankheit oder Tod eines Familienangehörigen sein.
Eine Verschiebung weniger als 24 Stunden vor dem Termin ist egal aus welchem Grund ausgeschlossen.

Wenn eine Verschiebung nicht möglich ist, kann der Kunde

1. den Kurs stornieren (siehe Rücktritt des Kunden) ODER
2. eine Ersatzperson benennen ODER

Ein Rücktritt vom Vertrag muss schriftlich/telefonisch beim Veranstalter erfolgen. Es gelten folgende Stornofristen und -gebühren:

• Mehr als 60 Tage vor dem gebuchten Termin: 100 %ige Rückerstattung der bezahlten Kursgebühr
• 60 bis 31 Tage vor dem Termin: 80 %ige Rückerstattung der bezahlten Kursgebühr
• 30 bis 15 Tage vor dem Termin: 60 %ige Rückerstattung der bezahlten Kursgebühr
• 14 bis 2 Tage vor dem Termin: 20 %ige Rückerstattung der bezahlten Kursgebühr
• Weniger als 2 Tage vor dem Termin: keine Rückerstattung der bezahlten Kursgebühr

Alternativ kann der Kunde ohne Aufpreis eine Ersatzperson stellen. Bei Nicht-Erscheinen ohne Abmeldung oder Abbruch des Kurses seitens des Kunden wird der volle Kurspreis einbehalten.

6. Medienrechte

Sämtliche Rechte für die Nutzung und Veröffentlichung von Bild- und Videomaterial, das vom Veranstalter während eines Kurses produziert wird (Fotos, Videos), werden vom Teilnehmer auf den Veranstalter und dessen Rechtsnachfolger übertragen. Dieses Material darf vom Veranstalter und dessen Rechtsnachfolgern ohne jede zeitliche, örtliche und inhaltliche Einschränkung zur Illustration und/oder Werbezwecken publiziert und verwendet werden. Gleichzeitig werden vom Teilnehmer alle Nutzungsrechte, einschließlich Nachdruck und Weitergabe an dem aufgrund dieser Vereinbarung zustande gekommenen Bild- und Filmmaterial, ohne zeitliche Beschränkung an den Veranstalter und dessen Rechtsnachfolgern übertragen. Sämtliche Ansprüche des Kursteilnehmers sind abgegolten. ‘Rechtsnachfolger’ bezeichnet eine Person oder ein Unternehmen, denen der Veranstalter Rechte übertragen oder lizenziert hat, sowie die Lizenznehmer einer solchen Person oder eines solchen Unternehmens.

7. Ausschluss von Teilnehmern

Teilnehmer, die durch ihr äußeres Erscheinen und/ oder durch Äußerungen rassistisches, sexistisches, Völker verachtendes oder faschistisches/ extremistisches Gedankengut propagieren, können von der Kursteilnahme ausgeschlossen werden. In den angebotenen Kursen ist jegliche Mitführung und oder der Konsum von Rauschmitteln untersagt. Ferner untersagt ist die Mitführung und Benutzung nach geltendem Recht verbotener Waffen. Bei Zuwiderhandlungen kann der sofortige Ausschluss aus dem Kurs erfolgen. Eine Erstattung der bereits bezahlten Kursgebühr erfolgt in diesem Falle nicht.

8.Unwirksamkeit und Nebenabsprachen

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB ziehen nicht deren gesamte Unwirksamkeit nach sich. Mündliche Nebenabsprachen bestehen nicht.

Zuwiderhandlung gegen die Nutzungsbedingungen bewirkt einen sofortigen Ausschluss vom Schießbetrieb, Verweis vom Gelände und ggf. Schadensersatzforderungen.

 

Stand: April 2024